Fluggastrechte in der EU und in Rumänien

Fliegen ist eine der bequemsten und sichersten Methoden, um von A nach B zu kommen. Neben Urlaubsreisen stehen Businessreisen mit dem Flugzeug auch ganz oben. Mit dem Flugverkehr sind jedoch auch verschiedene Risiken verbunden. Verspätungen, Annullierungen und Überbuchungen von Flügen gehören zur Tagesordnung. 

Um die Interessen der Passagiere zu schützen, hat die Europäische Union (EU) Regelungen für Fluggastrechte erlassen. Alle Fluggesellschaften, die von und nach Europa fliegen, müssen sich an diese Vorschriften halten. 

Dieser Artikel wird einen Überblick über die Fluggastrechte in der EU geben und wie sie sich auf Flüge von und nach Rumänien beziehen.

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Cristian Bortes, Henri-coanda-airport-otopeni-bucharest-romania-terminal-march-2013, CC BY 2.0

Rechte bei Annullierung und Verspätung von Flügen

Wenn ein Flug annulliert wird oder sich erheblich verspätet, haben Fluggäste gemäß der EU-Verordnung 261/2004 bestimmte Rechte. Wird der Flug annulliert, müssen die Fluggesellschaften den Fluggästen die Wahl zwischen einer Erstattung oder einem Alternativflug anbieten.

Wenn sich der Abflug um mehr als zwei Stunden verspätet, muss die Fluggesellschaft den Passagieren eine angemessene Betreuung anbieten. Neben Snacks und Getränken gehören ebenfalls zwei kostenlose Telefonate sowie gegebenenfalls eine Unterkunft zu den Fluggastrechten.

Wenn sich der Abflug um mehr als drei Stunden verspätet, haben die Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung. Wurde die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände verursacht, greift diese Regel hingegen nicht. Zu den außergewöhnlichen Umständen zählen beispielsweise Streiks, politische Unruhen, Vogelschlag oder plötzliches Gewitter. 

Je nach Flugstrecke und Verspätung hat man Anspruch auf eine Ausgleichszahlung zwischen 250 und 600 Euro. Wer als Fluggast von solch einer Situation betroffen ist, sollte bei der Fluggesellschaft eine Beschwerde einreichen sowie eine Entschädigung einfordern. Weitere Informationen zum Thema Entschädigungen in Bezug auf Fluggesellschaften bietet Stiftung Warentest auch seinen Lesern an. 

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Lucian.Stoica, Romanian Airports 2016, CC BY-SA 4.0

Rechte bei Überbuchung von Flügen

Überbuchte Flüge sind ein weiteres Problem, das Fluggäste betreffen kann. Wenn ein Flug überbucht ist, ist es Aufgabe der Fluggesellschaft, eine Entschädigung oder alternative Beförderung anzubieten. Lehnen die Fluggäste die alternative Beförderung ab, haben sie Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises.

Rechte bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck

Wird das Gepäck eines Fluggastes verloren oder wird es beschädigt, hat man ebenfalls Anspruch auf Entschädigung. Die Fluggesellschaften sind gemäß der EU-Verordnung 261/2004 verpflichtet, für den Verlust oder die Beschädigung des Gepäcks der Fluggäste zu haften. 

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Wert des Gepäcks, bis zu einer Grenze von 1.000 Euro. Bei verspäteter Ankunft des Gepäcks hat der Fluggast Anspruch auf Entschädigung für zusätzlich entstandene Kosten.

Fluggastrechte in Rumänien

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© Myflyright.de

Grundsätzlich entsprechen die Fluggastrechte in Rumänien denen der EU-Vorschriften, da Rumänien Mitglied der EU ist. Die rumänische Agentur für Flugsicherheit (CAA) ist die nationale Aufsichtsbehörde für die Umsetzung der EU-Verordnung 261/2004 in Rumänien. 

Fluggäste, die von einem Flughafen in Rumänien abfliegen oder ankommen, haben daher Anspruch auf die gleichen Fluggastrechte wie Fluggäste in anderen EU-Ländern.

Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass die Umsetzung der EU-Verordnung 261/2004 in Rumänien nicht immer reibungslos verläuft. 

Einige Fluggesellschaften weigern sich, Entschädigungen zu zahlen. In einem solchen Fall sollten sich die Fluggäste an die CAA wenden, um ihre Rechte geltend zu machen.

Wer auf einem Flug von oder nach Rumänien in Streitigkeiten mit der Airline gerät, kann sich alternativ an den Dienstleister Myflyright.de wenden. Das Online-Portal setzt sich bei Flugausfällen und Verspätungen für Sie und Ihre Rechte ein.

Neben der Kommunikation mit den Fluggesellschaften gehört auch die Durchsetzung von Ansprüchen vor Gericht zu den Aufgaben von Myflyright.de – Übrigens erhebt die Plattform lediglich bei Erfolg eine Gebühr. 

Fluggastrechte-Organisationen in Rumänien

Es gibt verschiedene Organisationen in Rumänien, die Passagieren bei der Durchsetzung ihrer Fluggastrechte helfen können. Die bekannteste Organisation ist die “Asociatia Pro Consumatori” (APC), die sich für den Schutz der Verbraucher in Rumänien einsetzt. APC bietet kostenlose Rechtsberatung und Unterstützung für Passagiere, die ihre Rechte geltend machen möchten. Die Organisation kann bei der Kontaktaufnahme mit der Fluggesellschaft helfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.

In Rumänien gibt es verschiedene Organisationen, die Fluggästen bei der Durchsetzung ihrer Fluggastrechte helfen können. Die bekannteste Organisation ist die “Asociatia Pro Consumatori” (APC), die sich für den Verbraucherschutz in Rumänien einsetzt. APC bietet Fluggästen eine kostenlose Rechtsberatung und weitere Unterstützung. Die Organisation kann bei der Kontaktaufnahme mit der Fluggesellschaft helfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.

Fazit

Die Fluggastrechte sind ein wichtiger Schutz für Fluggäste, die von Flugverspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen betroffen sind. Die EU-Verordnung 261/2004 regelt diese Fluggastrechte und gilt für alle Fluggesellschaften, die nach und von Europa fliegen. 

Da Rumänien Mitglied der EU ist, haben Fluggäste von und nach Rumänien anfliegen, ebenfalls Anspruch auf Ausgleichszahlungen.

Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass die Umsetzung der EU-Verordnung 261/2004 in Rumänien nicht immer reibungslos verläuft. Fluggäste, die ihre Passagierrechte durchsetzen möchten, können sich an die rumänische Flugsicherheitsbehörde oder an den Online-Dienstleister Myflyright.de wenden. Bitte beachten Sie Gesetze und Anforderungen können sich ändern, daher hat dieser Artikel keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Gewähr.

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